Startseite
Leistung
Kontakt
 


gemischte Bau- und Abbruchabfälle
·     Holz, Kunststoff, Glas, Metall, Textil, Papier, Pappe, Verpackungsmaterial,  Bauschutt, Rigips, Heraklit etc.

nicht enthalten sein dürfen:
Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe, Leuchtstoffröhren, Elektrogeräte, Matratzen (gegen Aufpreis möglich), Altreifen, Bahnschwellen etc.,  Asbestzementabfälle, Mineralwolle, Grünabfälle     

gemischte Siedlungsabfälle
·   Holz, Kunststoff, Glas, Metall, Textil, Papier, Pappe, Verpackungsmaterial, etc.

nicht enthalten sein dürfen:
Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe, Leuchtstoffröhren, Elektrogeräte, Matratzen (gegen Aufpreis möglich), Altreifen, Bahnschwellen etc.,  Asbestzementabfälle, Mineralwolle, Grünabfälle  

Holz
·        Palettenholz, unbehandeltes Holz ohne Anhaftungen
·        Bau- und Abbruchholz, Paletten mit kleinen Anhaftungen, lackierte Fenster/Türen/Zargen (ohne Glas, mit  Metallbeschlägen), Spanplatten (auch beschichtet)

nicht enthalten sein dürfen:
Papier, Kunststoff, Schutt, Glas, Heraklit, behandeltes Holz (z.B. Bahnschwellen) etc.  

Grünabfälle (biologisch abbaubare Abfälle)
·        Park- und Gartenabfälle bis 15 cm Durchmesser    
·        Baumstubben, Wurzelwerk, Stammholz ab 15 cm

nicht enthalten sein dürfen:
Bodenaushub, Bauschutt, Abfälle  

Bauschutt
·        reines Steinmaterial wie Fliesen, Dachziegel, Ziegel, Kalksandstein, Putz, Betonabbruch, Bims, Hohlblock, Keramik etc., max. Kantenlänge 50cm
·     über 50 cm = Bauschutt mit Überlänge 

nicht enthalten sein dürfen:
Bodenaushub, Asbestzementabfälle, Rigips, Heraklit, Abfälle  

Bodenaushub

·        reiner Bodenaushub inkl. Felsgestein

nicht enthalten sein dürfen:
Bauschutt, Abfälle  

Asbestzementabfälle (asbesthaltige Baustoffe)
Asbestzementabfälle dürfen lt. den derzeit gültigen gesetzlichen Vorschriften nur in verpackter Form transportiert und entsorgt werden. Hierfür sind spezielle Behälter vorgeschrieben, die mit entsprechenden Warnmarkierungen versehen sein müssen. Diese Behälter sind vorrätig in den Maßen   90 x   90 x 110 cm für kleinformatige Platten und Bruchstücke sowie 265 x 125 x   30 cm für Wellplatten, großformatige Fassadenplatten etc.  Andere Größen sind bei Bedarf ebenfalls lieferbar. Die Entsorgung hat gänzlich separat von anderen Abfällen zu erfolgen und unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die Entsorgung selbst als auch für die erforderliche Nachweisführung.  

Mineralwolle (Dämmmaterial wie Glaswolle, Steinwolle etc.)
Mineralwolle-Abfälle dürfen lt. derzeit gültigen Vorschriften ebenfalls nur in verpackter Form transportiert und entsorgt werden. Hierfür sind spezielle, staubbeschichtete Behälter mit  einem Fassungsvermögen von 1cbm vorrätig. Die Entsorgung dieses als „gefährlicher Abfall“ eingestuften Materials hat gänzlich separat von anderen Abfällen zu erfolgen und unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die Entsorgung selbst als auch für die erforderliche Nachweisführung.  

sonstige Abfälle

Ist die bei Ihnen zur Entsorgung anstehende Abfallsorte in unsere Liste nicht  aufgeführt? Kein Problem! Sie nennen uns die genaue Zusammensetzung und die ungefähre Menge, wir suchen für Sie einen Entsorgungsweg!

 
Top