nicht enthalten sein dürfen:
Farben, Öle, Lacke, Giftstoffe, Leuchtstoffröhren,
Elektrogeräte, Matratzen (gegen Aufpreis möglich), Altreifen, Bahnschwellen
etc., Asbestzementabfälle, Mineralwolle, Grünabfälle
Holz
·
Palettenholz, unbehandeltes Holz
ohne Anhaftungen
·
Bau- und Abbruchholz, Paletten
mit kleinen Anhaftungen, lackierte Fenster/Türen/Zargen (ohne Glas, mit
Metallbeschlägen), Spanplatten (auch beschichtet)
nicht enthalten sein dürfen:
Papier, Kunststoff, Schutt, Glas,
Heraklit, behandeltes Holz (z.B. Bahnschwellen) etc.
Grünabfälle (biologisch abbaubare
Abfälle) ·
Park- und Gartenabfälle bis 15 cm
Durchmesser
·
Baumstubben, Wurzelwerk,
Stammholz ab 15 cm
nicht enthalten sein dürfen:
Bodenaushub, Bauschutt,
Abfälle
Bauschutt ·
reines Steinmaterial wie Fliesen,
Dachziegel, Ziegel, Kalksandstein, Putz, Betonabbruch, Bims, Hohlblock, Keramik
etc., max. Kantenlänge 50cm
· über 50 cm = Bauschutt mit
Überlänge
nicht enthalten sein dürfen:
Bodenaushub, Asbestzementabfälle, Rigips, Heraklit,
Abfälle
Asbestzementabfälle (asbesthaltige
Baustoffe) Asbestzementabfälle dürfen lt. den derzeit gültigen
gesetzlichen Vorschriften nur in verpackter Form transportiert und entsorgt
werden. Hierfür sind spezielle Behälter vorgeschrieben, die mit entsprechenden
Warnmarkierungen versehen sein müssen.
Diese Behälter sind vorrätig in den Maßen
90 x 90 x 110 cm für kleinformatige Platten und
Bruchstücke sowie
265 x 125 x 30 cm für Wellplatten, großformatige
Fassadenplatten etc.
Andere Größen sind bei Bedarf ebenfalls lieferbar.
Die Entsorgung hat gänzlich separat von anderen
Abfällen zu erfolgen und unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für
die Entsorgung selbst als auch für die erforderliche Nachweisführung.
Mineralwolle (Dämmmaterial wie
Glaswolle, Steinwolle etc.)
Mineralwolle-Abfälle dürfen lt. derzeit
gültigen Vorschriften ebenfalls nur in verpackter Form transportiert und
entsorgt werden. Hierfür sind spezielle, staubbeschichtete Behälter mit einem
Fassungsvermögen von 1cbm vorrätig.
Die Entsorgung dieses als „gefährlicher
Abfall“ eingestuften Materials hat gänzlich separat von anderen Abfällen zu
erfolgen und unterliegt besonderen Vorschriften. Dies gilt sowohl für die
Entsorgung selbst als auch für die erforderliche Nachweisführung.
sonstige Abfälle Ist die bei Ihnen zur Entsorgung anstehende
Abfallsorte in unsere Liste nicht aufgeführt? Kein Problem! Sie nennen uns die
genaue Zusammensetzung und die ungefähre Menge, wir suchen für Sie einen
Entsorgungsweg!